Kleinkläranlagen in Bayern

Kleinkläranlagen werden heute als gleichwertige Lösung im Vergleich zur kommunalen Abwasserbehandlung gesehen und immer dann eingesetzt, wenn dies technisch und wirtschaftlich sinnvoll erscheint.

Etwa 97 % der bayerischen Bevölkerung sind an öffentliche Abwasserbehandlungsanlagen angeschlossen. Das Abwasser der noch verbleibenden 3 % wird dezentral entsorgt.

Kleinkläranlagen müssen seit 2002 die gleichen Anforderungen zum Schutz der Gewässer erfüllen wie kleine kommunale Anlagen (nach Anhang 1 der Abwasserverordnung des Bundes). Dies ist nur mit einer biologischen Stufe möglich. Alte Anlagen, die bis dahin eine mechanische Behandlungsstufe hatten, mussten seitdem nachgerüstet oder erneuert werden, neue Anlage wurden sofort mit einer biologischen Stufe errichtet. Hinweise für Bauherren, Planer, Kommunen, aber auch andere Behörden bezüglich Konzeption, Planung, Genehmigung, Bau und Betrieb, sowie Überwachung von Kleinkläranlagen sind auf der Homepage des Bayer. Landesamtes für Umwelt zu finden.

Betrieb und Wartung

Zur langfristigen Sicherstellung der geforderten Reinigungsleistung ist neben einer sorgfältigen Planung und dem richtigen Einbau vor allem die gewissenhafte Kontrolle der KKA durch den Betreiber (Eigenkontrolle) und eine fachgerechte Wartung wichtig.

Private Sachverständige in der Wasserwirtschaft (PSW)

Eine regelmäßige Überprüfung der Kleinkläranlagen durch eine unabhängige, neutrale Institution ist trotzdem unverzichtbar. Wegen der Vielzahl der Fälle kann dies nicht durch staatliche Stellen erfolgen.

Bayern hat diese Aufgabe seit einigen Jahren auf die „Privaten Sachverständigen in der Wasserwirtschaft (PSW)“ übertragen. Für den Bereich Kleinkläranlagen sind derzeit rund 390 PSW vom Bayerischen Landesamt für Umwelt anerkannt, die dabei folgende Tätigkeiten ausüben:

  • Begutachtung von Kleinkläranlagen im wasserrechtlichen Erlaubnisverfahren
  • Bauabnahme von Kleinkläranlagen
  • Wiederkehrende Kontrolle der Kleinkläranlagen alle zwei bzw. vier Jahre durch Bescheinigung des ordnungsgemäßen Betriebes und der fachgerechten Wartung
  • Mitwirkung bei der Bezuschussung von Kleinkläranlagen.

Zertifizierung von Fachunternehmen

Zur Zeit wird die Zertifizierung von Fachunternehmen für die Wartung von Kleinkläranlagen von den DWA-Landesverbänden Nord, Nord-Ost und Sachsen-Thüringen angeboten.

Das DWA-System der Qualitätssicherung der Kleinkläranlagenwartung durch Zertifizierung von Fachunternehmen wurde durch den DWA-Landesverband Nord. Die Zertifizierung ist im DWA-Landesverband Sachsen/Thüringen möglich.