Förderoptionen

Hier haben wir verschiedene potentiell passende Förderoptionen für den Themenbereich Klärschlamm zusammengestellt. Um zu einzelnen Förderoptionen weiterführende Informationen zu erhalten, klicken Sie einfach auf das +-Zeichen.

Die Förderoptionen richten sich an unterschiedliche Kreise und haben jeweils verschiedene Förderschwerpunkte. Bitte nutzen Sie daher die jeweiligen Beratungsangebote der Fördermittelgeber zur Abklärung, ob eine Förderung im konkreten Einzelfall möglich ist.

 

Förderung der interkommunalen Zusammenarbeit in Bayern

Wer kann gefördert werden?

  • alle bayerischen kommunalen Gebietskörperschaften,
  • deren Zusammenschlüsse in der Rechtsform einer juristischen Person des öffentlichen Rechts und
  • die von ihnen geführten Unternehmen und Einrichtungen mit Sitz in Bayern

Was wird gefördert?

  • neue Projekte der interkommunalen Zusammenarbeit
  • z.B. in den Bereichen allgemeine innere Verwaltung, Beschaffung und Ausschreibung von Dienstleistungen, Abwasserentsorgung, Abfallentsorgung
  • auch Dienstleistungen durch Dritte (zum Beispiel Beratung, Moderation, Gutachter- und Planungskosten), Sachmittel und Ausstattung (zum Beispiel IuK) und projektbezogene Personalaufwendungen

In welcher Höhe/Form wird gefördert?

  • gefördert wird in Form einer Zuwendung als Festbetragsfinanzierung
  • Regelzuwendung 50.000€, 85 % der zuwendungsfähigen Ausgaben
  • bis zu 90.000 €, sofern Antragsteller und Mehrheit der Beteiligten einem "Raum mit besonderem Handlungsbedarf" angehören
  • Projekte unter 5.000 € an zuwendungsfähigen Ausgaben können nicht gefördert werden

Einschränkungen/Voraussetzungen (Auswahl der relevanteste Aspekte)

  • Förderung nach dieser Richtlinie entfällt, wenn für das Kooperationsprojekt andere Mittel des Freistaates Bayern in Anspruch genommen werden
  • Mindestdauer der Kooperation von 5 Jahren
  • Einsparung von mind. 15 % der personellen und sachlichen Ausgaben im Vergleich zum aktuellen Stand (bei neuen Aufgaben: Ansatz fiktiver Vergleichsausgaben möglich)

Ansprechpartner bei den Regierungen

Das Bayerische Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration hat eine Liste von Ansprechpartnern bei den Regierungen erstellt, welche den Kommunen beratend zur Seite stehen.

Liste der Ansprechpartner

Weitere Informationen

Die Richtlinie für Zuwendungen des Freistaates Bayern zur Förderung der interkommunalen Zusammenarbeit finden Sie hier.

In Anlage 2 der Richtlinie finden Sie ein Antragsformular.

Weitere Informationen des Bayerischen Staatsministeriums des Innern, für Sport und Integration zur Förderung der interkommunalen Zusammenarbeit finden Sie hier.

 

Förderung von Energiekonzepten und kommunalen Energienutzungsplänen in Bayern

Wer kann gefördert werden?

  • kommunale Gebietskörperschaften und Träger kirchlicher oder anderer Einrichtungen im Freistaat Bayern
  • Unternehmen mit Sitz, Betriebsstätte oder Niederlassung im Freistaat Bayern

Was wird gefördert?

  • Umweltstudien im Sinn von Art. 49 AGVO, die sich auf Investitionen der Energieeinsparung, den Einsatz erneuerbarer Energien oder der Energieeffizienz­steigerung beziehen (Energiekonzepte)
  • Begleitende Beratung und gutachterliche Unterstützung durch fachkundige Dritte bei der Umsetzung von Maßnahmen, die in einem nach diesem Programm geförderten kommunalen Energienutzungsplan vorgeschlagen werden (Umsetzungsbegleitung) [Achtung: nur für kommunale Gebietskörperschaften]

In welcher Höhe/Form wird gefördert?

  • Zuwendung in Form einer nicht rückzahlbaren Geldleistung als Projektförderung im Weg der Anteilfinanzierung
    • bis zu 50 % bei kommunalen Gebietskörperschaften und Trägern kirchlicher oder anderer Einrichtungen ohne wirtschaftliche Tätigkeit sowie bei kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) gemäß Anhang I AGVO bzw. bis zu 40 % bei Unternehmen, die keine KMU gemäß Anhang I AGVO sind,
    • bis zu 70 % bei kommunalen Gebietskörperschaften für kommunale/interkommunale Energienutzungspläne und Folgeenergienutzungspläne,
    • bis zu 70 % für die Umsetzungsbegleitung von kommunalen/interkommunalen Energienutzungsplänen und Folgeenergienutzungsplänen.
  • Förderhöchstsummen:
    • bei Energieeinsparkonzepten 50 000 €
    • bei der Umsetzungsbegleitung 40 000 €
    • bei Folgeenergienutzungsplänen 20 000 €

Einschränkungen/Voraussetzungen (Auswahl der relevanteste Aspekte)

  • Kumulierung mit Mitteln der Europäischen Union bzw. mit anderen Zuwendungen (Beihilfen) ist ausgeschlossen
  • Energiekonzepte: Standort der Gebiete in Bayern
  • kommunale, bzw. interkommunale Energienutzungspläne: Aufzeigen übergeordneter energetischer Konzepte und Planungsziele, Aktualisierung frühestens nach 3 Jahren möglich (Aktualisierung und Fortschreibung, Folgeenergienutzungsplan)

Ansprechpartner

Bei Fragen wenden Sie sich an den Projektträger Bayern Innovativ GmbH.

Weitere Informationen und Ansprechpartner

Weitere Informationen

Die Richtlinie für Zuwendungen des Freistaates Bayern zur Förderung von Energiekonzepten und kommunalen Energienutzungsplänen finden Sie hier.

 

Bayerisches Energieforschungsprogramm

Wer kann gefördert werden?

  • Unternehmen mit Sitz oder Niederlassung im Freistaat Bayern
  • für eingeschränkte Bereiche auch kommunale Gebietskörperschaften und Träger kirchlicher oder vergleichbarer Einrichtungen im Freistaat Bayern (Umsetzung von Demonstrationsvorhaben)

Was wird gefördert?

  • technische Durchführbarkeitsstudien im Vorfeld und einzelbetriebliche Vorhaben im Bereich der industriellen Forschung sowie experimentellen Entwicklung
  • Demonstrationsvorhaben im Bereich von Energieeffizienzmaßnahmen für Investitionen in Energiesparmaßnahmen oder Investitionen zur Förderung erneuerbarer Energien
  • Achtung: weitere Einschränkungen sind zu beachten

In welcher Höhe/Form wird gefördert?

  • Anteilfinanzierung durch Zuschüsse im Rahmen einer Projektförderung
  • Die Zuwendung beträgt

    • bis zu 50 % der zuwendungsfähigen Ausgaben für einzelbetriebliche Vorhaben im Bereich der industriellen Forschung
    • bis zu 25 bzw. 35 % (für KMU) der zuwendungsfähigen Ausgaben für einzelbetriebliche Vorhaben im Bereich der experimentellen Entwicklung
    • bis zu 30 bzw. 40 % (für KMU) der zuwendungsfähigen Ausgaben für technische Durchführbarkeitsstudien im Vorfeld der industriellen Forschung bzw. der experimentellen Entwicklung
    • bis zu 30 bzw. 40 % (für KMU) der zuwendungsfähigen Ausgaben für Demonstrationsvorhaben im Bereich Energieeffizienzmaßnahmen für Investitionen in Energiesparmaßnahmen
    • bis zu 40 bzw. 50 % (für KMU) der zuwendungsfähigen Ausgaben für Demonstrationsvorhaben für Investitionen zur Förderung erneuerbarer Energien

Einschränkungen/Voraussetzungen (Auswahl der relevanteste Aspekte)

  • Eine Kumulierung mit Mitteln der Europäischen Union bzw. mit anderen staatlichen Beihilfen ist nur unter den Voraussetzungen des Art. 8 AGVO möglich.
  • hoher Innovationsgrad, technisches und wirtschaftliches Risiko
  • Vorhaben muss in wesentlichen Teilen im Gebiet des Freistaats Bayern stattfinden

Ansprechpartner

Weitere Informationen erhalten Sie beim Projektträger Jülich.

weitere Informationen, Ansprechpartner und Formulare

Weitere Informationen

Weitere Informationen zum Energieforschungsprogramm finden Sie hier.

 

Klimaschutzinitiative – Klimaschutzprojekte im kommunalen Umfeld (Kommunalrichtlinie des Bundes)

Wer kann gefördert werden?

  • Kommunen (Städte, Gemeinden und Landkreise) sowie Zusammenschlüsse zwischen diesen, an denen keine sonstigen Dritten beteiligt sind (auch für ihre rechtlich
    unselbständigen Betriebe und sonstigen Einrichtungen)
  • rechtlich selbständige Betriebe und sonstige Einrichtungen mit mindestens 25 % kommunaler Beteiligung sowie Zweckverbände, an denen Kommunen beteiligt sind
  • teilweise je nach Fördergegenstand weitere Antragsberechtigte, u.a.
    • fachkundige externe Dritte für den Aufbau und Betrieb kommunaler Netzwerke
    • Unternehmen, z.B. wenn ein Entsorgungsauftrag einer Kommune vorliegt, für die Erstellung von Machbarkeitsstudien oder bei Maßnahmen zur Förderung klimafreundlicher Abfallwirtschaft

Was wird gefördert? (relevanteste Bereiche)

  • Aufbau und Betrieb kommunaler Netzwerke
  • Durchführung von Machbarkeitsstudien
  • Erstellung von Fokuskonzepten durch fachkundige externe Dienstleister im Bereich Abfallwirtschaft
  • Umstellung auf Schlammtrocknung mit erneuerbaren Energien, z. B. solare Trocknung
  • Klärschlammverwertung im Verbund:, z.B.
    • Maßnahmen an Abwasseranlagen der Größenklasse IV bis V, die der Annahme (z. B. Laderampen, Speicher), Weiterverarbeitung (z. B. Trocknung, Mischung) und Verwertung (z. B. Anlagen zur Faulung, Faulschlamm-Verbrennung, Verpressung o. ä.) des Klärschlamms dienen, der im Rahmen eines Verbundkonzepts von einer Vielzahl kleinerer Kläranlagen gesammelt und zur geförderten Anlage transportiert wird
    • Errichtung von Vorklärbecken oder anderen Anlagen zur Abscheidung von nicht-löslichen Kleinstpartikeln aus dem Abwasser sowie Anlagen zur Entwässerung und Mischung an Abwasseranlagen der Größenklasse I bis III, die bei bestehenden Plänen der Zusammenarbeit mit anderen Anlagen zur gemeinsamen Schlammverwertung eine verfahrenstechnische Umstellung ohne aerobe Schlammstabilisierung anstreben

In welcher Höhe/Form wird gefördert?

  • je nach Fördergegenstand variable Förderquoten, Mindest- oder Maximalhöhen
  • finanzschwache Kommunen erhalten höhere Förderquoten

Einschränkungen/Voraussetzungen (Auswahl der relevanteste Aspekte)

  • bei Maßnahmen, die der Klärschlammverwertung im Verbund dienen, dürfen die beteiligten Anlagen höchstens 50km auseinander liegen; Emissionen beim Schlammtransport dürfen nicht höher als sonstige Einsparungen durch die umgesetzten Maßnahmen sein
  • bei solaren Trocknungsanlagen Fördervoraussetzung, dass bereits eine Klärschlammtrocknung besteht, die bislang mit fossilen Energieträgern betrieben wird
  • weitere Einschränkungen je nach Fördergegenstand

Ansprechpartner

Weitere Informationen erhalten Sie beim Projektträger Zukunft – Umwelt – Gesellschaft (ZUG) gGmbH.

→ Weitere Informationen auf der Homepage des Projektträgers erhalten Sie hier.

Weitere Informationen

Die Richtlinie zur Förderung von Klimaschutzprojekten im kommunalen Umfeld „Kommunalrichtlinie“ (KRL) finden Sie hier. Den Technischen Annex, der z.B. weitere konkrete Hinweise zur Ausgestaltung, zum Umfang oder zu erreichenden Zielen bietet, finden Sie hier.

 

KMU-innovativ: Ressourceneffizienz und Klimaschutz

Wer kann gefördert werden?

  • KMU (kleine und mittelständische Unternehmen)
  • Im Rahmen von Verbundprojekten sind auch Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, Gebietskörperschaften und Unternehmen, die nicht die KMU-Kriterien erfüllen, antragsberechtigt.

Was wird gefördert? (relevanteste Bereiche)

  • risikoreiche industrielle Forschungs- und vorwettbewerbliche Entwicklungsvorhaben von KMU in den Bereichen
    • Rohstoffeffizienz (→ hier v.a. denkbar "innovative Recycling- und Verwertungsverfahren im Bereich Phosphorrückgewinnung")
    • Energieeffizienz und Klimaschutz,
    • nachhaltiges Wassermanagement (→ hier v.a. denkbar Unterpunkt "Konzepte und Technologien zur Kopplung von Stoffströmen (z. B. Wasser, Energie, Abfall) und gegebenenfalls Rückgewinnung von (Nähr-)Stoffen")
    • nachhaltiges Flächenmanagement.

In welcher Höhe/Form wird gefördert?

  • Als Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und als Forschungseinrichtung mit einem wirtschaftlichen Vorhaben erhalten Sie i.d.R. 50 Prozent Ihrer förderfähigen Kosten als Zuschuss. Als kleines oder mittleres Unternehmen (KMU) können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Bonus erhalten. Hierfür müssen Sie die Kriterien der EU für KMU erfüllen.
  • Als Hochschule oder außeruniversitäre Einrichtung können Sie bis zu 100 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben erhalten (für Hochschule oder Unikliniken ggf.  zusätzliche Projektpauschale in Höhe von 20 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten möglich).

Einschränkungen/Voraussetzungen (Auswahl der relevanteste Aspekte)

  • zweistufiges Verfahren, zunächst Einreichung einer Projektskizze
  • Projektskizzen können jederzeit eingereicht werden. Bewertungsstichtage für Projektskizzen sind jeweils der 15. April und der 15. Oktober.

Ansprechpartner

Für die Einreichung von Skizzen steht Ihnen ein Skizzentool zur Verfügung. Zudem bietet der Projektträger einen Lotsendienst für Unternehmen an, der Sie durch den Prozess begleitet.

→ Weitere Informationen erhalten Sie hier.

Folgende Projektträger sind zuständig:

  • Projektträger für die Bereiche "Rohstoffeffizienz" und "Nachhaltiges Flächenmanagement": Projektträger Jülich (PtJ)
  • Projektträger für den Bereich "Energieeffizienz und Klimaschutz": Projektträger DLR
  • Projektträger für den Bereich "Nachhaltiges Wassermanagement ": Projektträger Karlsruhe

Weitere Informationen

Die Richtlinie zur Förderung von Projekten zum Thema „KMU-innovativ: Ressourceneffizienz und Klimaschutz“ finden Sie hier.

 

Umweltschutzförderung der Deutschen Bundesstiftung Umwelt

Wer kann gefördert werden?

  • insbesondere KMU und Universitäten/Vereine/Bildungseinrichtungen

Was wird gefördert? (relevanteste Bereiche)

In welcher Höhe/Form wird gefördert?

  • für Unternehmen, Vereine etc.: in der Regel 50% der Projektkosten
  • für Hochschulen etc.: bis zu 100% der Projektausgaben

Einschränkungen/Voraussetzungen (Auswahl der relevanteste Aspekte)

  • zweistufiges Verfahren, zunächst Einreichung einer Projektskizze.
  • Die Umweltschutzförderung der DBU ist unabhängig von staatlichen Programmen und kann diese ergänzen.

Ansprechpartner

→ Weitere Informationen erhalten Sie hier.

Weitere Informationen

Hier finden Sie weitere Informationen zum Ablauf.

 

 

 

Förderdatenbank

Neben den hier genannten Förderoptionen können (je nach geplantem Antragsteller und Förderschwerpunkt (z. B. Bereich Abwasser, Energie oder Klima) auch andere Förderleistungen in Frage kommen.

Um Förderoptionen (in Bayern, Deutschland und der EU) konkreter zu recherchieren, können Sie auch die Förderdatenbank des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klima nutzen.

→ Diese finden Sie hier.

Die Förderdatenbank bietet Ihnen die Möglichkeit, gezielt Förderoptionen nach Förderberechtigtem (z. B. Kommune, KMU, Verein), Fördergebiet (z. B. bundesweit, in Bayern) und weiteren Einschränkungen zu ermitteln.