Förderoptionen

Hier haben wir verschiedene potentiell passende Förderoptionen für den Themenbereich Klärschlamm zusammengestellt. Um zu einzelnen Förderoptionen weiterführende Informationen zu erhalten, klicken Sie einfach auf das +-Zeichen.

Die Förderoptionen richten sich an unterschiedliche Kreise und haben jeweils verschiedene Förderschwerpunkte. Bitte nutzen Sie daher die jeweiligen Beratungsangebote der Fördermittelgeber zur Abklärung, ob eine Förderung im konkreten Einzelfall möglich ist.

 

Wer kann gefördert werden?

  • alle bayerischen kommunalen Gebietskörperschaften,
  • deren Zusammenschlüsse in der Rechtsform einer juristischen Person des öffentlichen Rechts und
  • die von ihnen geführten Unternehmen und Einrichtungen mit Sitz in Bayern

Was wird gefördert?

  • neue Projekte der interkommunalen Zusammenarbeit
  • z.B. in den Bereichen allgemeine innere Verwaltung, Beschaffung und Ausschreibung von Dienstleistungen, Abwasserentsorgung, Abfallentsorgung
  • auch Dienstleistungen durch Dritte (zum Beispiel Beratung, Moderation, Gutachter- und Planungskosten), Sachmittel und Ausstattung (zum Beispiel IuK) und projektbezogene Personalaufwendungen

In welcher Höhe/Form wird gefördert?

  • gefördert wird in Form einer Zuwendung als Festbetragsfinanzierung
  • Regelzuwendung 50.000€, 85 % der zuwendungsfähigen Ausgaben
  • bis zu 90.000 €, sofern Antragsteller und Mehrheit der Beteiligten einem "Raum mit besonderem Handlungsbedarf" angehören
  • Projekte unter 5.000 € an zuwendungsfähigen Ausgaben können nicht gefördert werden

Einschränkungen/Voraussetzungen (Auswahl der relevanteste Aspekte)

  • Förderung nach dieser Richtlinie entfällt, wenn für das Kooperationsprojekt andere Mittel des Freistaates Bayern in Anspruch genommen werden
  • Mindestdauer der Kooperation von 5 Jahren
  • Einsparung von mind. 15 % der personellen und sachlichen Ausgaben im Vergleich zum aktuellen Stand (bei neuen Aufgaben: Ansatz fiktiver Vergleichsausgaben möglich)

Ansprechpartner bei den Regierungen

Das Bayerische Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration hat eine Liste von Ansprechpartnern bei den Regierungen erstellt, welche den Kommunen beratend zur Seite stehen.

Liste der Ansprechpartner

Weitere Informationen

Die Richtlinie für Zuwendungen des Freistaates Bayern zur Förderung der interkommunalen Zusammenarbeit finden Sie hier.

In Anlage 2 der Richtlinie finden Sie ein Antragsformular.

Weitere Informationen des Bayerischen Staatsministeriums des Innern, für Sport und Integration zur Förderung der interkommunalen Zusammenarbeit finden Sie hier.

 

 

 

Förderdatenbank

Neben den hier genannten Förderoptionen können (je nach geplantem Antragsteller und Förderschwerpunkt (z. B. Bereich Abwasser, Energie oder Klima) auch andere Förderleistungen in Frage kommen.

Um Förderoptionen (in Bayern, Deutschland und der EU) konkreter zu recherchieren, können Sie auch die Förderdatenbank des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klima nutzen.

→ Diese finden Sie hier.

Die Förderdatenbank bietet Ihnen die Möglichkeit, gezielt Förderoptionen nach Förderberechtigtem (z. B. Kommune, KMU, Verein), Fördergebiet (z. B. bundesweit, in Bayern) und weiteren Einschränkungen zu ermitteln.