Auf dieser Seite finden Sie Informationen zur Unterstützung bei der Umsetzung der Klärschlammverwertung mit Phosphorrückgewinnung in Bayern.
Bei konkreten Fragen wenden Sie sich auch gerne telefonisch oder per E-Mail an uns.
Weitere Beratungsstelle
Das Bayerische Landesamt für Umwelt bietet ebenfalls eine Informationsseite und Beratungsstelle Phosphorrückgewinnung an.
Ab dem 01.01.2029 müssen alle kommunalen Klärschlämme mit einem Phosphorgehalt ab 2 % (20 g Phosphor pro Kilogramm Klärschlammtrockenmasse) so verwertet werden, dass der darin enthaltene Phosphor stofflich genutzt werden kann. Dies gilt für alle Kläranlagen unabhängig von der Ausbaugröße.
Hier finden Sie weitere Informationen zur Phosphorrückgewinnungspflicht und zu technischen Verfahren.
Für die Klärschlammverwertung gibt es unterschiedliche Möglichkeiten und Wege.
Hier erhalten Sie weitere Informationen über bodenbezogene Verwertung, thermische Klärschlammbehandlung und deren Verfahren und wie diese in Zusammenhang mit der Pflicht zur Phosphorrückgewinnung einzuordnen sind.
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Die Klärschlammplattform des DWA-Landesverbands Bayern wird gefördert durch das Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz.