Kleinkläranlagen in Bayern

Kleinkläranlagen werden heute als gleichwertige Lösung im Vergleich zur kommunalen Abwasserbehandlung gesehen und immer dann eingesetzt, wenn dies technisch und wirtschaftlich sinnvoll erscheint.

Etwa 97 % der bayerischen Bevölkerung sind an öffentliche Abwasserbehandlungsanlagen angeschlossen. Das Abwasser der noch verbleibenden 380.000 Einwohner*innen wird dezentral entsorgt. Auf Dauer bleiben etwa 84.000 Kleinkläranlagen und 16.000 abflusslose Gruben in Bayern bestehen.

Die in den vergangenen Jahrzehnten meist als Mehrkammergruben errichteten Anlagen können die heutigen gesetzlichen Anforderungen nur erfüllen, wenn sie mit einer biologischen Behandlungsstufe nachgerüstet sind. Der Neubau von Kleinkläranlagen bzw. die Nachrüstung wurde in Bayern vom Staat von 2003 bis Ende 2014 gefördert. Die Förderung im Rahmen der Richtlinie für Zuwendungen zu Kleinkläranlagen (RZKKA) ist Ende 2014 ausgelaufen.

Betrieb und Wartung

Zur langfristigen Sicherstellung der geforderten Reinigungsleistung ist neben einer sorgfältigen Planung und dem richtigen Einbau vor allem die gewissenhafte Kontrolle der KKA durch den Betreiber (Eigenkontrolle) und eine fachgerechte Wartung wichtig.

Hier bietet der Landesverband entsprechende Fortbildungen an.

Private Sachverständige in der Wasserwirtschaft (PSW)

Eine regelmäßige Überprüfung der Kleinkläranlagen durch eine unabhängige, neutrale Institution ist trotzdem unverzichtbar. Wegen der Vielzahl der Fälle kann dies nicht durch staatliche Stellen erfolgen.

Bayern hat diese Aufgabe seit einigen Jahren auf die „Privaten Sachverständigen in der Wasserwirtschaft (PSW)“ übertragen. Für den Bereich Kleinkläranlagen sind derzeit rund 390 PSW vom Bayerischen Landesamt für Umwelt anerkannt, die dabei folgende Tätigkeiten ausüben:

  • Begutachtung von Kleinkläranlagen im wasserrechtlichen Erlaubnisverfahren
  • Bauabnahme von Kleinkläranlagen
  • Wiederkehrende Kontrolle der Kleinkläranlagen alle zwei bzw. vier Jahre durch Bescheinigung des ordnungsgemäßen Betriebes und der fachgerechten Wartung
  • Mitwirkung bei der Bezuschussung von Kleinkläranlagen.

Zertifizierung von Fachunternehmen

Zur Zeit wird die Zertifizierung von Fachunternehmen für die Wartung von Kleinkläranlagen von den DWA-Landesverbänden Nord, Nord-Ost und Sachsen-Thüringen angeboten.

Das DWA-System der Qualitätssicherung der Kleinkläranlagenwartung durch Zertifizierung von Fachunternehmen wurde durch den DWA-Landesverband Nord. Die Zertifizierung ist im DWA-Landesverband Sachsen/Thüringen möglich.